NDR - Proteste gegen Hass und Hetze in Belfast

Hier veröffentlichen wir externe Programmbeschwerden mit freundlicher Genehmigung der Beschwerdeführer. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die in den Beschwerden thematisierten Anliegen ausschließlich in der Verantwortung der jeweiligen Beschwerdeführer liegen und diese nicht automatisch die Meinung der Forenbetreiber widerspiegeln.
Gesperrt
Benutzeravatar
Maren
Beiträge: 8095
Registriert: 31. Januar 2014, 21:01
Wohnort: Bonn
Kontaktdaten:

NDR - Proteste gegen Hass und Hetze in Belfast

Beitrag von Maren »

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit reiche ich formell Beschwerde gegen den Artikel „Proteste gegen Hass und Hetze in Belfast“ auf tagesschau.de ein (Stand: 13. Juni 2026, 17:34 Uhr).

https://www.tagesschau.de/ausland/europa/proteste-belfast-rassismus-100.html

Die beanstandete Berichterstattung verstößt gegen die journalistischen Sorgfaltspflichten gemäß § 6 MStV sowie gegen den Auftrag der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten nach § 26 MStV (Wahrheits- und Sorgfaltspflicht, Ausgewogenheit, Trennung von Nachricht und Kommentar).

Im Abschnitt „Untersuchungen zu Rolle Musks“ heißt es wörtlich: „Unsere Untersuchungen zeigen, dass er die Tragödie von Belfast dazu nutzte, migrationsfeindliche Narrative an Millionen Nutzer zu verbreiten“ und zu Gewalt anzustacheln. Niemand habe bei der Verbreitung der Inhalte auf X eine größere Rolle gespielt als Musk selbst, erklärte CCDH-Gründer und Geschäftsführer Imran Ahmed.

Diese Darstellung ist sachlich falsch und grob irreführend.

Elon Musk hat keine Gewalt angestachelt. Sein zitierter Beitrag lautet wörtlich: „Nur wenn wir wiederholt und laut protestieren, wird sich etwas ändern.“ Das ist ein Aufruf zu friedlichen, wiederholten Protesten – kein Aufruf zu Gewalt, Brandstiftung oder Angriffen auf Personen.

Die von der Tagesschau zitierte Organisation CCDH stellt in ihrer Studie „The Owner Amplifier“ lediglich fest, dass es in den Replies (Kommentaren Dritter) unter relevanten Musk-Posts etwa 240 Aufrufe zu Gewalt gegeben hat. (Link: https://counterhate.com/research/the-owner-amplifier/)

Musk selbst hat diese Kommentare weder verfasst noch geliked oder weiterverbreitet. Die Verantwortung für Kommentare Dritter liegt bei den jeweiligen Nutzern, nicht beim Plattformbetreiber oder dem Verfasser eines friedlichen Aufrufs.

Die Tagesschau vermischt hier durch unkritische Übernahme der CCDH-Darstellung:

- den friedlichen Protestaufruf von Musk,
- die Weiterverbreitung von Inhalten Dritter (Tommy Robinson, Rupert Lowe) und
- Gewaltaufrufe in fremden Kommentaren.

Dadurch entsteht beim Leser der unzutreffende Eindruck, Musk habe selbst zu den Krawallen in Belfast aufgerufen. Dies stellt eine klassische Suggestion dar und verstößt gegen die journalistische Sorgfaltspflicht.

Verletzung der Programmgrundsätze:

Wahrheits- und Sorgfaltspflicht: Die Tagesschau präsentiert eine einseitige Interpretation einer CCDH-Studie als Faktum, ohne zwischen Musks eigenem Posting und fremden Kommentaren zu unterscheiden.
Ausgewogenheit: Es fehlt die Einordnung, dass Musk die Ursache in der Migrationspolitik sieht, statt pauschal „zu Gewalt anzustacheln“.
Trennung von Nachricht und Kommentar: Die Formulierung „zu Gewalt anzustacheln“ ist eine wertende Zuschreibung, die als Tatsachenbehauptung präsentiert wird.

Solche Berichterstattung untergräbt das Vertrauen in die öffentlich-rechtliche Berichterstattung und trägt zur Polarisierung bei, statt sie zu mindern. Ich fordere Sie daher auf:

Den beanstandeten Abschnitt zu korrigieren oder zu entfernen.
Eine Richtigstellung auf tagesschau.de zu veröffentlichen.
Die Redaktion intern auf die Einhaltung der journalistischen Sorgfaltspflichten hinzuweisen.

Mit freundlichen Grüßen,

XXXXXXX*

* Der Name des Einsenders ist uns und dem Sender bekannt.


PS in eigener Sache: Gestern am 12.06.2026 habe ich gegenüber Ihren Kollegen von ZDF Heute (17 Uhr Ausgabe) zum gleichen Thema eine förmliche Programmbeschwerde eingereicht. Dort ist das Zitat des CCDH im Sinne einer Tatsachenbehauptung verwendet worden. Der Medienrechtsanwalt Carsten Brennecke von der Kanzlei Höcker sieht gute Aussichten für Herrn Musk, das ZDF auf Unterlassung und ggf. sogar auf Geldentschädigungsansprüche zu verklagen.

Ich nehme zur Kenntnis, dass tagesschau.de trotz des Eingeständnisses einer unpräzisen und missverständlichen Formulierung durch den ZDF-Programm- und Pressesprecher Thomas Hagedorn das Framing gegenüber Herrn Musk unverändert übernimmt. Die Redaktion entzieht sich dabei lediglich durch einen Zitatverweis der juristischen Verantwortung. Ich bitte Sie daher, auch diesen Vorgang auf seine journalistische Redlichkeit zu prüfen. Ich möchte diesen Aspekt ebenfalls dem Rundfunkrat zur Klärung vorlegen.
Benutzeravatar
Maren
Beiträge: 8095
Registriert: 31. Januar 2014, 21:01
Wohnort: Bonn
Kontaktdaten:

Re: NDR - Proteste gegen Hass und Hetze in Belfast

Beitrag von Maren »

Gesendet: Freitag, 10. Juli 2026 um 14:48
An: rundfunkrat@ndr.de
CC: info@ndr.de,intendant@ndr.de

Betreff: Widerspruch gegen die Stellungnahme der Tagesschau-Redaktion – Programmbeschwerde zu Artikel vom 13.06.2026

Sehr geehrte Damen und Herren des NDR-Rundfunkrats,

ich habe am 13.06.2026 eine förmliche Programmbeschwerde gegen den Artikel „Proteste gegen Hass und Hetze in Belfast“ auf tagesschau.de eingereicht (ebenfalls vom 13.06.2026).
https://www.tagesschau.de/ausland/europa/proteste-belfast-rassismus-100.html

Am 09.07.2026 erhielt ich eine Antwortmail des NDR-Intendanten Hendrik Lünenborg, der mir die Stellungnahme des stellvertretenden Redaktionsleiters David Rose von tagesschau.de vom 08.07.2026 weiterleitete.
841942_Stellungnahme_tagesschau_Artikel.pdf
(235.82 KiB) 6-mal heruntergeladen
Gegen diese Stellungnahme reiche ich hiermit formell Widerspruch ein und bitte den Intendanten um eine vertiefte Prüfung meiner Programmbeschwerde.

Die Ausgangsfrage meiner Beschwerde war und ist sehr einfach: Erweckt die gewählte Formulierung im Artikel beim verständigen Durchschnittsleser den Eindruck, Elon Musk habe persönlich zu Gewalt angestachelt? Im beanstandeten Abschnitt heißt es: Unsere Untersuchungen zeigen, dass er die Tragödie von Belfast dazu nutzte, migrationsfeindliche Narrative an Millionen Nutzer zu verbreiten" und zu Gewalt anzustacheln. Niemand habe bei der Verbreitung der Inhalte auf X eine größere Rolle gespielt als Musk selbst, erklärte CCDH-Gründer und Geschäftsführer Imran Ahmed.

Ich bleibe bei meiner Auffassung, dass diese Darstellung suggestiv, irreführend und in der Konsequenz auch falsch ist, denn:

- Musk hat wörtlich dazu aufgerufen, „wiederholt und laut zu protestieren“ – ein klar friedlicher Aufruf.

- Die von der Tagesschau zitierte CCDH-Studie spricht lediglich von konkreten Gewaltaufrufen in Kommentaren Dritter. Musk hat diese weder verfasst noch verbreitet.

- Der Artikel vermischt Musks eigenen Post, die Verbreitung von friedlichen Protestaufrufen Dritter sowie das Aufkommen fremder gewaltaffiner Kommentare (Verantwortungsdiffusion)

- die zitierte Quelle CCDH ist offen parteiisch und arbeitet aktiv gegen X unter Elon Musk. Dies wurde dem Leser nicht transparent gemacht.

Warum mich die Redaktionsantwort nicht zufriedenstellt:

Herr David Rose umschifft meinen konkreten Hauptvorwurf, dass die Formulierung beim Leser den Eindruck persönlicher Anstachelung zu Gewalt erweckt, und greift stattdessen einen Nebenaspekt meiner Beschwerde auf. Er wirft mir eine verkürzte Darstellung der CCDH-Studie vor, indem er meinen Einwand einfach aus dem sachbezogenen Kontext reißt. Da Herr Rose die Verwendung meines Wortes "lediglich" fehlinterpretiert hat, hier vorab meine Klarstellung:

Ich hatte in meiner Eingangsbeschwerde auf eine Aussage der Studie hingewiesen: Die entdeckten 240 gewaltaffinen Kommentare unter Beiträgen von Elon Musk sind lediglich als Postings Dritter erschienen und wurden in keinem einzigen Fall von ihm geteilt und verbreitet. Damit wollte ich verdeutlichen, dass aus der Studie keine direkte und unmittelbare Schuldzuschreibung gegenüber Musk als Individuum und Nutzer abgeleitet werden kann. Das Wort „lediglich“ bezog sich ausschließlich auf diesen inhaltlichen Kernpunkt meiner Argumentation und nicht – wie es Herr Rose zum Aufbau seiner gesamten Argumentation gegen mich verwendete – auf den Umfang der Studie insgesamt.

Zusammengefasst verstehe ich Herrn Roses Argumentation wie folgt: Elon Musk habe vielleicht nicht persönlich und direkt zu Gewalt angestachelt, doch als Plattforminhaber und einflussreicher Nutzer habe er insbesondere durch die Verbreitung problematischer Akteure und unzureichender Löschaktivitäten auf seiner Plattform systemisch Vorschub geleistet, sodass eine gewaltbereite Stimmung entstehen konnte – wofür er letztlich auch persönliche Verantwortung trage. In diesem Gesamtzusammenhang sei die zitierte Formulierung des CCDH-CEOs vertretbar.

Diese Sichtweise übersieht jedoch, dass auch die in Artikel und Studie als rechtsextrem bezeichneten zentralen Akteure Tommy Robinson und Rupert Lowe zu keinem Zeitpunkt zu Gewalt angestachelt haben. Daher lässt sich auch hier keine überzeugende Kontaktschuld oder Komplizenschaft herleiten. Jedes polarisierende Thema kann – unabhängig vom politischen Standpunkt – bei hitzigen Onlinediskussionen zu ungewollten hasserfüllten oder gewalttätigen Reaktionen Einzelner führen. Die im Artikel vorgenommene suggestive und wahrheitswidrige Zuschreibung einer absichtsvollen Gewaltprovokation an Elon Musk ist schlicht nicht von den Fakten gedeckt und somit ungerechtfertigt.

Darüber hinaus ist die Quellenauswahl der Redaktion hochproblematisch: Die CCDH wird als maßgebliche und neutrale Quelle präsentiert, ohne jegliche Einordnung. Tatsächlich steht die Organisation selbst als aktivistische Einrichtung mit klarer politischer Ausrichtung in der Kritik:

Der US-Journalist Matt Taibbi (bekannt durch die Veröffentlichung der Twitter Files) hat sie wegen ihrer Kampagne „Kill Musk’s Twitter“ kritisiert, mit der sie Werbekunden zum Boykott von X bewegen wollte. Dieses interne Ziel wurde für 2024 als Top-Priorität der CCDH festgelegt, wie aus geleakten Dokumenten hervorgeht. Der britische Investigativjournalist Paul Holden hat in seinem Buch The Fraud die engen Verbindungen der CCDH zur Labour Party offengelegt. Die US-Kongressuntersuchung (House Judiciary Committee) hat die Organisation wegen möglicher Zusammenarbeit mit Regierungsstellen zur Zensur von Inhalten kritisch beleuchtet. Zudem wurden von Datenwissenschaftlern wie Dr. David Rozado (University of Wellington) und Richard Hanania (Columbia University) zahlreiche methodische Mängel ihrer Studien herausgearbeitet: fragwürdige Stichproben, irreführende Quantifizierung von „Hate Speech“ und unklare Klassifizierungskriterien.

Diese wichtigen Einordnungen - insbesondere die Darlegung der offenen Parteilichkeit - fehlen im Artikel vollständig. Es wird auch keine zweite Quelle mit einer abweichenden Einschätzung wiedergegeben. Da Herr Rose einzig die CCDH-Studie zur Begründung und Absicherung seiner Darstellung nutzt, bitte ich Sie ausdrücklich, diesen Aspekt fehlender Ausgewogenheit und journalistischer Sorgfalt im Tagesschau-Artikel zusätzlich in die Prüfung meiner förmlichen Programmbeschwerde mit einzubeziehen.

Insgesamt bleibt meine Ausgangsfrage unbeantwortet: Erzeugt nun die konkrete Darstellung im Artikel beim Durchschnittsleser den Eindruck, Musk habe selbst zu Gewalt angestachelt? Aus meiner Sicht eindeutig ja – und genau das verstößt ebenfalls gegen die Sorgfalts- und Ausgewogenheitspflichten des Medienstaatsvertrags. Besonders problematisch ist die zusätzliche unkritische Übernahme einer Studie der CCDH, einer Organisation, die sich offen als Musk- und X-feindlich positioniert. Dies wirft in vorliegender Kombination die berechtigte Frage auf, ob hier eine narrative Absicht im Spiel war. Die von Elon Musk abgemahnte ZDF Heute Sendung lief am Vortag des 12.06.2026 und hatte einen gleichgerichteten Spin. Es hätte zahlreiche Möglichkeiten gegeben, diesen Sachverhalt um 17:34 Uhr des Folgetages sachlicher, ausgewogener und ohne suggestiven Eindruck darzustellen.

Ich möchte meine förmliche Programmbeschwerde hiermit NDR-Intendant Hendrik Lünenborg zur eigenständigen kritischen Prüfung vorlegen, bevor der Prüfausschuss des Rundfunkfunkrates eine abschließende Bewertung vornimmt. Ich bitte Sie, mich über die prozessualen Abläufe informiert zu halten.

Mit freundlichen Grüßen,
XXXXXXXXX*

* Der Name des Einsenders ist uns und dem Sender bekannt.

PS: Zur Information leite ich diese Beschwerde sowie die bisherige Korrespondenz auch an den Medienrechtsanwalt Joachim Steinhöfel weiter. Er vertritt Elon Musk in vergleichbaren Fällen gegenüber dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk und hat bereits mehrfach einseitiges Framing und unsorgfältige Berichterstattung im ÖRR thematisiert und juristisch geprüft. Ebenso erhält der Wirtschaftsjournalist Norbert Häring Kenntnis von dem Vorgang, da der unkritische Umgang mit der CCDH als Quelle ein anschauliches Beispiel für das von ihm beschriebene Netzwerk des internationalen Wahrheitskomplexes darstellt – jenes System, das sich einer intransparenten Narrativkontrolle und Meinungslenkung des öffentlichen Diskurses verschrieben hat.
Gesperrt

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: Bing [Bot] und 2 Gäste