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BR - Programmbeschwerde zur Sendung "Der Sonntags-Stammtisch" vom 5. Juli 2026

Verfasst: 6. Juli 2026, 18:46
von Maren
An: rundfunkrat@br.de
Betreff: Förmliche Programmbeschwerde zur Sendung "Der Sonntags-Stammtisch" vom 5. Juli 2026

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit lege ich formell Beschwerde gegen die Sendung „Der Sonntags-Stammtisch“ (11 Uhr) vom 5. Juli 2026 ein.

In dieser Sendung hat die Journalistin und Stammgast Anja Kohl ab Minute 56:39 die folgende Aussage getroffen:

„Mein Ärger der Woche, ganz klar: Am Rande des AfD-Parteitags, die Bildzeitung titelt es auch: AfD-Parteitag in Erfurt, Tritte, Schläge, dann kam Weidel. Es sind mehrere Journalisten am Rande der Demos dort attackiert worden, mit Kopftritten von Gegendemonstranten und die AfD hat es nicht geschafft, öffentlich sich davon zu distanzieren, überhaupt öffentlich Stellung zu nehmen. Das heißt, es waren wirklich gewalttätige Angriffe auf Journalisten in Deutschland, die am Rande des AfD-Parteitages sehr sauber versucht haben zu berichten. Mein absolutes Ärgernis dieser Woche Journalisten in diesem Land müssen geschützt werden vor Angriffen. Und man muss dann auch Parteien haben, die sich distanzieren von so einer Sache.“

https://www.ardmediathek.de/video/der-sonntags-stammtisch/bayerisch-bissig-bunt/br/Y3JpZDovL2JyLmRlL2Jyb2FkY2FzdC9GMjAyNVdPMDE2ODk2QTA

Diese Darstellung ist faktisch falsch und irreführend. Sie wurde in der Runde weder korrigiert noch eingeordnet. Zu den konkreten Fakten:

Die AfD hat sich klar und unmissverständlich von der Gewalt distanziert. So berichtet die Welt in ihrem Erfurt-Ticker für 18:19 am 4. Juli:

"AfD-Chefin Alice Weidel kritisiert die Proteste gegen den AfD-Parteitag als „antidemokratischen Prozess“. Die AfD habe ihre Delegierten bewusst frühzeitig zum Veranstaltungsort gebracht, um mögliche Behinderungen zu umgehen, sagt Weidel im Gespräch mit WELT. Zugleich beklagt Weidel Angriffe auf Journalisten von „Apollow News“ und wirft anderen Parteien sowie Teilen der Medien vor, entsprechende Vorfälle nicht ausreichend verurteilt zu haben. „Ich muss sagen, die anderen Parteien und auch die Medien: Sie waren sehr leise, um das zu verurteilen.“
https://www.welt.de/politik/deutschland/article6a47904e2e8f13ca8ed2ad55/afd-bundesparteitag-in-erfurt-kein-parteitag-der-afd-im-superwahljahr-2029-beobachter-sehen-uebertriebenes-polizeiaufgebot-liveticker.html

Bereits zuvor haben sich Delegierte von der Gewalt auf Journalisten distanziert, so etwa Delia Klages (MdL Niedersachsen) um 17:56 auf Facebook.
[urlhttps://www.facebook.com/delia.klages.afd/posts ... 167349423/]https://www.facebook.com/delia.klages.a ... 167349423/[/url]

Desweiteren waren die Angreifer AfD-Gegner, nicht etwa AfD-Befürworter. Das Reporter-Team von Apollo News wurde am Rande der Anti-AfD-Gegendemonstration („Widersetzen“) in Erfurt von Demonstranten angegriffen, gejagt und zum Teil brutal zusammengeschlagen. Die Täter kamen aus dem Kreis der AfD-Gegner bzw. linksextremer Gruppierungen (u. a. Antifa-nahe Kreise). Die BILD-Zeitung, auf die sich Frau Kohl offenbar bezieht, erlaubt keine diametral gegensätzliche Lesart:

„Erfurt – Links gegen Rechts in Thüringens Landeshauptstadt! In der Messehalle in Erfurt findet am heutigen Samstag der Bundesparteitag der AfD statt. Kurz bevor AfD-Chefin Alice Weidel (47) eintraf, gab es vor der Halle Tumulte. Es kommt zu Prügel- und regelrechten Jagdszenen! Drei Männer, die zum AfD-Parteitag anreisen, werden bepöbelt – und plötzlich eskaliert die Situation. Immer wieder schubsen die Demonstranten die Männer. Als einer zu Boden geht, treten die Demonstranten immer wieder auf ihn ein. Wie sich im Nachhinein herausstellte, handelt es sich um Reporter der Plattform „Apollo News“.“
https://www.bild.de/politik/inland/afd-parteitag-in-erfurt-tritte-schlaege-steine-alice-weidel-ist-da-6a48b34cac7d8b8d5a169600

Frau Kohl hat den Sachverhalt somit in zweifacher Hinsicht verdreht: Sie hat die AfD als nicht distanziert dargestellt, obwohl sie sich distanziert hat, und darüber hinaus den Eindruck erweckt, die Partei oder ihre Anhänger stünden in einem Täterzusammenhang mit den Angriffen – obwohl genau das Gegenteil der Fall ist. Dass in einer öffentlich-rechtlichen Sendung eine derart einseitige und falsche Darstellung unkommentiert blieb, verstößt gegen die Programmgrundsätze der Objektivität, Wahrhaftigkeit und der journalistischen Sorgfaltspflicht, die der Bayerische Rundfunk als öffentlich-rechtlicher Sender einzuhalten hat.

Ich bitte Sie daher im Rahmen einer förmlichen Programmbeschwerde um eine kritische Befassung mit diesem Sachverhalt sowie um eine schriftliche Rückmeldung innerhalb der gegebenen Frist.

Mit freundlichen Grüßen,

XXXXXXXXX*

* Der Name des Beschwerdeführers ist uns und dem BR bekannt.

Re: BR - Programmbeschwerde zur Sendung "Der Sonntags-Stammtisch" vom 5. Juli 2026

Verfasst: 12. August 2026, 11:36
von Maren
Gesendet: Donnerstag, 30. Juli 2026 um 17:04
Von: PostanPBPolitikundWirtschaft <PostanPBPolitikundWirtschaft@br.de>
An: Beschwerdeführer
Betreff: Ihre Zuschrift zum Sonntagsstammtisch

Sehr geehrter Herr XXXXXX*,

in der Gesprächssendung "Der Sonntags-Stammtisch" am 05.07.2026 waren der bayerische Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger von den Freien Wählern und der Liedermacher Heinz Rudolf Kunze eingeladen; außerdem vor Ort am Stammtisch saßen als so genannte Stammgäste der Sendung Christian Neureuther und die ARD-Journalistin Anja Kohl. Thematisch ging es in der einstündigen Sendung um die Reformpolitik der Bundesregierung, die Lage der Wirtschaft, insbesondere mit Hinblick auf Arbeitsplätze, die Debatte um Krankmeldungen sowie das Abschneiden der deutschen Nationalmannschaft bei der Fußball-WM.

In den letzten 7-10 Minuten wird am Sonntags-Stammtisch immer die Meinungsrubrik "Freude und Ärger der Woche" aufgerufen – hier äußert sich jeder Gast dahingehend, was ihn/sie in der vergangenen Woche besonders gefreut oder geärgert hat; sehr häufig, ohne, dass andere Gesprächsteilnehmer noch darauf reagieren. Es gibt hierbei keine redaktionellen Vorgaben, was die inhaltliche Ausrichtung des Statements angeht, es war der Redaktion auch nicht bekannt, dass Anja Kohl den AfD-Parteitag thematisieren würde. In der betreffenden Sendung am 5. Juli 2026 äußerte sich Anja Kohl nach 56:40 Minuten Sendezeit für circa 40 Sekunden wie folgt:

"Mein Ärger der Woche ganz klar am Rande des AfD-Parteitags, die BILD-Zeitung titelt es auch: "AfD Parteitag in Erfurt, Tritte, Schläge, dann kam Weidel". Es sind mehrere Journalisten am Rande der Demos dort attackiert worden, mit Kopftritten von Gegendemonstranten und die AfD hat es nicht geschafft, öffentlich sich davon zu distanzieren, überhaupt öffentlich Stellung zu nehmen. Das heißt, es waren wirklich gewalttätige Angriffe auf Journalisten in Deutschland die am Rande des AfD-Parteitages sehr sauber versucht haben, zu berichten. Mein absolutes Ärgernis dieser Woche. Journalisten in diesem Land, die berichten, müssen geschützt werden vor Angriffen. Und man muss dann auch Parteien haben, die sich distanzieren von so einer Sache."

Der Bayerische Rundfunk hat ausführlich und differenziert über den AfD-Bundesparteitag in Erfurt berichtet. Auch Proteste und Angriffe auf Journalisten wurden thematisiert.

Der Bayerische Rundfunk und auch Anja Kohl verurteilen entschieden Angriffe und Gewalt gegenüber Journalistinnen und Journalisten – egal, von welcher Seite. Die Grundintention der Äußerung von Anja Kohl war eine Verurteilung jedweder Form politischer Gewalt im Sinne des Schutzes von Journalistinnen und Journalisten; in ihrem Statement hat sie sich sehr klar vor die Arbeit der Journalisten vor Ort gestellt und die Kolleginnen und Kollegen für ihre Berichterstattung gelobt.

Im Nachgang der Sendung wurde insbesondere in sozialen Medien über folgende Passage aus dem kurzen Statement von Anja Kohl diskutiert: "Die AfD hat es nicht geschafft, öffentlich sich davon zu distanzieren, überhaupt öffentlich Stellung zu nehmen." Jedoch hatten sich im Laufe des zweitägigen Parteitags der AfD einige namhafte Vertreter der Partei, u.a. auch die Parteichefin Weidel zu den Angriffen geäußert und dabei die Gewalt gegen Journalisten kritisiert; sowohl in mündlichen Stellungnahmen als auch beispielsweise auf der Plattform X. Sie haben Recht, dass sich die AfD von der Gewalt distanziert hat.

Auch wird im Nachgang kritisiert, dass Anja Kohl suggeriert habe, dass die AfD in direkter Verbindung mit den Angriffen stehe. Dies war jedoch nicht die Intention Anja Kohls – sie sagt in ihrem Statement, dass die Angriffe von Gegendemonstranten des AfD-Parteitags ausgingen; dies entsprach auch dem Recherchestand zur Ausstrahlung der Sendung und hat sich bis heute nicht geändert. Die Redaktion nimmt zu Kenntnis, dass es einigen Zuschauern so ging wie Ihnen; jedoch liegt nach Auffassung der Redaktion hier keine Falschaussage vor.

Um insgesamt bezüglich des Statements Unklarheiten und Missverständnisse auszuräumen, aber auch insbesondere im Hinblick darauf, dass sich AfD-Vertreter öffentlich zu den Angriffen geäußert haben, hat sich der Bayerische Rundfunk dazu entschieden, die entsprechende Passage aus der Sendung zu nehmen.

Aus Sicht der Redaktion wäre es prinzipiell durchaus lohnenswert gewesen, über die Proteste und den Umgang damit in der Sendung zu diskutieren. Dafür fehlte am Ende der Sendung leider die Zeit, da nach dem Statement von Frau Kohl nur noch circa zwei Minuten Sendezeit verblieben und keiner am Tisch sich zum Sachverhalt äußerte.

In der darauffolgenden Sendung hat die Redaktion darauf verzichtet , die Äußerungen von Anja Kohl nochmals zu thematisieren, da Frau Kohl vor der Sommerpause nicht mehr als Stammgast eingeplant gewesen ist und somit nicht am Tisch saß, um selbst Stellung nehmen zu können. Schließlich entzündete sich die Kritik an ihrem persönlichen „Ärger der Woche“ im Rahmen der Meinungsrubrik am Ende der Sendung. Der Redaktion war es ein Anliegen, die Faktenlage transparent zu machen. Durch die Herausnahme der Sequenz aus der betreffenden Sendung, versehen mit einem einordnenden Transparenzhinweis, ist dies nach Ansicht der Redaktion erfüllt worden. Auch auf der Korrekturenseite des Bayerischen Rundfunks finden Sie mehrere Statements.

Die verantwortliche Redaktion "Bürgerdialog und Politischer Talk" bedauert die Unannehmlichkeiten.


Mit freundlichen Grüßen

Sebastian Kemnitzer
Leitung „Bürgerdialog und Politischer Talk“
jetzt red i | Münchner Runde | Sonntags-Stammtisch
Bayerischer Rundfunk

* Der Name des Beschwerdeführers ist uns und dem BR bekannt.

Re: BR - Programmbeschwerde zur Sendung "Der Sonntags-Stammtisch" vom 5. Juli 2026

Verfasst: 12. August 2026, 11:38
von Maren
Gesendet: Montag, 10. August 2026 um 17:31
Von: Beschwerdeführer
An: rundfunkrat@br.de
Betreff: Fw: Ihre Zuschrift zum Sonntagsstammtisch

Sehr geehrte Frau Dr. Wildermuth,

hiermit lege ich gegen die Stellungnahme von Herrn Sebastian Kemnitzer (Redaktion „Bürgerdialog und Politischer Talk“) förmlichen Widerspruch gemäß Art. 19 Satz 3 BayRG ein und bitte Sie um eine eigenständige Entscheidung.

Meine ursprüngliche Programmbeschwerde richtete sich gegen die Äußerung der ARD-Journalistin und Stammgast Anja Kohl in der Sendung „Der Sonntags-Stammtisch“ vom 5. Juli 2026 (ab ca. Minute 56:39). Frau Kohl behauptete dort wörtlich, die AfD habe es „nicht geschafft, öffentlich sich davon zu distanzieren, überhaupt öffentlich Stellung zu nehmen“ zu den gewalttätigen Angriffen auf Journalisten am Rande des AfD-Bundesparteitags in Erfurt.

Diese Behauptung war und ist faktisch falsch. Die AfD und insbesondere Parteichefin Alice Weidel hatten sich bereits am Vortag und im Laufe des Parteitags öffentlich und klar von der Gewalt distanziert und diese verurteilt.

Die Antwort der Redaktion hat den zentralen Sachfehler zwar eingeräumt („Sie haben Recht, dass sich die AfD von der Gewalt distanziert hat“), die Behandlung bleibt jedoch in mehreren Punkten unzureichend. Die vollständige Korrespondenz (meine ursprüngliche Beschwerde sowie die Stellungnahme der Redaktion) ist dieser Mail beigefügt.

Einwendungen gegen die redaktionelle Stellungnahme

1) Die klar falsche Tatsachenbehauptung einer ARD-Journalistin in einer öffentlich-rechtlichen Sendung wird als bloße „Meinungsäußerung“ in einer freien Rubrik relativiert. Eine nachweislich unzutreffende Tatsachenbehauptung fällt nicht unter den Schutz reiner Meinungsfreiheit, sondern verstößt gegen die Grundsätze der Wahrhaftigkeit, Objektivität und journalistischen Sorgfaltspflicht.

2) Die Betonung, es habe „keine redaktionellen Vorgaben“ gegeben und der Inhalt sei der Redaktion vorher nicht bekannt gewesen, entlastet den Sender nicht. Der Bayerische Rundfunk trägt die redaktionelle Gesamtverantwortung für das ausgestrahlte Programm.

3) Der Satzbau und die Kontextualisierung der Äußerung von Frau Kohl erweckten den Eindruck, die AfD stehe in einem besonderen Verantwortungs- oder Versagenszusammenhang mit den Angriffen. Auch wenn Frau Kohl das Wort „Gegendemonstranten“ verwendet hat, lag in der Gesamtformulierung („am Rande des AfD-Parteitags … die AfD hat es nicht geschafft, sich davon zu distanzieren“) eine klar irreführende Suggestion. Genau dieser Eindruck wurde von zahlreichen Zuschauern und Beobachtern so wahrgenommen. Herr Kemnitzer greift in seiner Stellungnahme isoliert nur das Wort „Gegendemonstranten“ heraus und blendet damit den entscheidenden Gesamtkontext der Aussage aus.

4) Die nachträgliche Entfernung der Passage mit Transparenzhinweis ist begrüßenswert, heilt jedoch den Verstoß in der Ausstrahlung und der ursprünglichen Mediathek-Version nicht. Eine inhaltliche Aufarbeitung in einer Folgesendung unterblieb vollständig. Es ist nicht nachvollziehbar, weshalb niemand – weder Moderator noch andere Stammgäste oder die Redaktion – die nachweislich falsche und irreführende Tatsachenbehauptung von Frau Kohl in der nachfolgenden Sendung stellvertretend richtiggestellt hat. Auch in einem Meinungsformat sind klar falsche Tatsachenbehauptungen nicht durch die Meinungsfreiheit gedeckt. Eine Korrektur in der Folgesendung wäre daher geboten und möglich gewesen, zumal die Faktenlage bereits zum Zeitpunkt der Ausstrahlung und erst recht in den Tagen danach unstreitig war.

5) Das formelhafte Bedauern der ‚Unannehmlichkeiten‘ greift zu kurz. Bei einem Verstoß gegen grundlegende Programmgrundsätze wäre eine klarere Anerkennung der journalistischen Verantwortung und eine inhaltliche Bewertung des Fehlers angemessen gewesen.

Ich bitte Sie daher,

1) festzustellen, dass die streitgegenständliche Äußerung gegen die Programmgrundsätze der Wahrhaftigkeit, Objektivität und journalistischen Sorgfalt verstoßen hat, und

2) die bisherige redaktionelle Behandlung als unzureichend zu bewerten.

Sollten Sie meinen Einwendungen nicht oder nicht vollständig Rechnung tragen, bitte ich Sie gemäß Art. 19 Satz 3 BayRG, den Vorgang dem Rundfunkrat zur Unterrichtung und weiteren Behandlung zuzuleiten.

Mit freundlichen Grüßen,

XXXXXX*

* Der Name des Beschwerdeführers ist uns und dem BR bekannt.

Re: BR - Programmbeschwerde zur Sendung "Der Sonntags-Stammtisch" vom 5. Juli 2026

Verfasst: 28. August 2026, 12:07
von Maren
Gesendet: Donnerstag, 27. August 2026 um 10:57
Von: Rundfunkrat <Rundfunkrat@br.de>
An: Beschwerdeführer
CC: Rundfunkrat <Rundfunkrat@br.de>
Betreff: Antwort des Rundfunkratsvorsitzenden auf Ihre Zuschrift vom 5. Juli 2026

Sehr geehrter Herr XXXXXXX,

im Anhang finden Sie die Antwort des Rundfunkratsvorsitzenden auf Ihre Zuschrift vom 5. Juli 2026.

Freundliche Grüße

Ihre Geschäftsstelle Rundfunkrat

Re: BR - Programmbeschwerde zur Sendung "Der Sonntags-Stammtisch" vom 5. Juli 2026

Verfasst: 28. August 2026, 12:11
von Maren
Gesendet: Donnerstag, 27. August 2026 um 11:51
Von: Beschwerdeführer
An: Rundfunkrat@br.de
Betreff: Aw: Antwort des Rundfunkratsvorsitzenden auf Ihre Zuschrift vom 5. Juli 2026

Sehr geehrter Professor Ruppert,

Ihre Stellungnahme vom heutigen Tage habe ich erhalten. Mit der darin enthaltenen Bewertung kann ich mich nicht zufriedengeben. Ich lege daher gegen Ihren Bescheid förmliche Einwendungen ein und bitte um Behandlung durch den Programmausschuss bzw. den Rundfunkrat.

Sie stützen Ihre Entscheidung im Wesentlichen darauf, die Redaktion habe „ausführlich“ Stellung genommen und die Entfernung der Sequenz mit Transparenzhinweis sei angemessen. Damit werden die von mir geltend gemachten Einwendungen nicht beschieden.

Falsche Tatsachenbehauptung und Programmgrundsätze
Die Redaktion hat den zentralen Sachfehler eingeräumt: Die AfD hat sich von der Gewalt distanziert. Gleichwohl bleibt es dabei, dass Frau Kohl in einer Sendung des Bayerischen Rundfunks öffentlich behauptet hat, die AfD habe es „nicht geschafft, öffentlich sich davon zu distanzieren, überhaupt öffentlich Stellung zu nehmen“. Das war eine überprüfbare Tatsachenbehauptung, keine bloße Meinungsäußerung. Eine nachweislich unzutreffende Tatsachenbehauptung einer ARD-Journalistin in einer öffentlich-rechtlichen Sendung fällt nicht unter den Schutz einer freien Meinungsrubrik, sondern ist an den Grundsätzen der Wahrhaftigkeit, Objektivität und journalistischen Sorgfalt zu messen. Dazu enthalten weder das Schreiben der Redaktion noch Ihre Stellungnahme eine Feststellung.

Irreführender Gesamtkontext
Es genügt nicht, isoliert das Wort „Gegendemonstranten“ herauszugreifen. Der Satzzusammenhang („am Rande des AfD-Parteitags … die AfD hat es nicht geschafft, sich davon zu distanzieren“) erweckte den Eindruck eines besonderen Verantwortungs- oder Versagenszusammenhangs der AfD. Genau dieser Eindruck wurde von zahlreichen Zuschauern so wahrgenommen. Die redaktionelle Behauptung, es liege „keine Falschaussage“ vor, blendet diesen Gesamtkontext aus. Eine eigenständige Würdigung dieses Punktes fehlt.

Unzureichende Richtigstellung
Die nachträgliche Entfernung der Passage in der Mediathek mit Transparenzhinweis ist begrüßenswert, heilt jedoch weder die Ausstrahlung noch die ursprüngliche Mediathek-Fassung. Eine inhaltliche Richtigstellung in einer Folgesendung unterblieb. Dass Frau Kohl in der nächsten Ausgabe nicht am Tisch saß, entbindet Sender und Redaktion nicht von der Pflicht, eine klar falsche Tatsachenbehauptung stellvertretend zu korrigieren. Das formelhafte Bedauern von „Unannehmlichkeiten“ ersetzt keine Bewertung des Verstoßes gegen Programmgrundsätze.

Kontrollauftrag des Rundfunkrats
Gemäß Art. 19 Satz 3 BayRG ist der Rundfunkrat zu unterrichten, wenn Einwendungen gegen den Bescheid geltend gemacht werden und diesen nicht Rechnung getragen wird. Ich habe ausdrücklich um Feststellung eines Verstoßes und um Bewertung der redaktionellen Behandlung als unzureichend gebeten. Ihre Entscheidung als Vorsitzender, die Sache mit Verweis auf die Redaktionsantwort für erledigt zu erklären, ersetzt keine Befassung des zuständigen Ausschusses bzw. des Plenums. Eine nachgelagerte Aufsicht, die sich im Wesentlichen der Selbsteinschätzung der beanstandeten Redaktion anschließt, wird dem Kontrollauftrag des Rundfunkrats nicht gerecht.

Ich bitte Sie, den Vorgang dem Programmausschuss und erforderlichenfalls dem Rundfunkrat zur förmlichen Beratung und Entscheidung zuzuleiten.

Dem Rundfunkrat stelle ich folgende Entscheidungsanträge:

1.) festzustellen, dass die streitgegenständliche Äußerung gegen die Programmgrundsätze der Wahrhaftigkeit, Objektivität und journalistischer Sorgfalt verstoßen hat;

2.) festzustellen, dass die bisherige redaktionelle Behandlung einschließlich der unterbliebenen Richtigstellung in einer Folgesendung unzureichend war.“

Mit freundlichen Grüßen

XXXXXXXX*

* Der Name des Beschwerdeführers ist uns und dem BR bekannt.